Sie befahren ein Gleis in Straßenlage und es kommt zur Überschneidung mit dem Fahrstreifen des übrigen Verkehrs. Durch Verkehrszeichen „Der Schienenbahn Vorfahrt gewähren!“ ist Ihnen die Vorfahrt eingeräumt. Welche Verhaltensweise ist richtig?
- Ich warte den Folgeverkehr ab, und erst dann, wenn die Fahrstreifen frei sind, betätige ich den Fahrtrichtungsanzeiger und setze meine Fahrt fort.
- Ich prüfe den Fahrweg nach vorn und die übrige Verkehrssituation über den Rückspiegel und weise mit dem Fahrtrichtungsanzeiger auf die Überschneidung hin. Ich beschleunige entsprechend der Verkehrssituation.
- Durch Beschleunigen und Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers weise ich den übrigen Verkehr auf meinen Vorrang hin.
Durch einen Verkehrsstau hinter einem Bahnübergang ist erkennbar, dass das vollständige Überqueren des Bahnüberganges nicht möglich ist.
- Vor dem Befahren ist die zur Verfügung stehende freie Gleislänge abzuschreiten und mit der Zuglänge zu vergleichen.
- Im Interesse der Ausnutzung des Verkehrsraumes ist der Bahnübergang zu befahren und notfalls auf dem Bahnübergang anzuhalten.
- Der Bahnübergang darf nur befahren werden, wenn das vollständige Überqueren möglich ist.
Sie stehen an einer Haltestelle unmittelbar im Bereich einer Wechsellichtzeichenanlage. Welche Aussage ist richtig?
- Es ist entsprechend den örtlichen Bedingungen zu handeln. Bei „Frei“ für die Straßenbahn ist der Fahrgastwechsel abzubrechen und mit sich schließenden Türen abzufahren.
- Nach dem Fahrgastwechsel schließe ich die Türen bzw. sperre die Türautomatik und fahre gemäß Freizeichen ab; eventuell noch kommende Fahrgäste nehme ich nicht mit.
- Die Türen werden erst geschlossen bzw. die Türautomatik gesperrt, wenn das Signal A1 oder eine Informationslampe erscheinen bzw. entsprechend dem Ampelumlauf die Abfahrt kurz bevorsteht. Ein Fahrgastwechsel darf deshalb jedoch nicht unterbrochen werden.
Welche Beleuchtungseinrichtung muss beim Befahren entgegen der Regelfahrrichtung auch bei klarem und sichtigen Wetter eingeschaltet sein?
Wann ist das kurzzeitige Verlassen des Straßenbahnzuges gestattet?
Auszug aus der Rangierordnung:
7. Kuppeln von Fahrzeugen, Zugbildung
Beim Verbinden von selbsttätigen Kupplungen gilt der Grundsatz, dass zuerst mechanisch und danach elektrisch zu kuppeln ist.
a) Es ist vorsichtig, entsprechend der Bedienungsanleitung an den anzukuppelnden Zugteil heranzufahren, etwa 0,5 m davor ist anzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass beide Kupplungen horizontal und vertikal ausgerichtet sind, danach ist zum Zwecke des Kuppelns aufzudrücken.
b) Nach dem Kuppeln hat sich der Rangierer davon zu überzeugen, dass die Kupplungen ordnungsgemäß eingerastet sind. Danach ist durch kurzes Anziehen bei angebremsten angekuppelten Fahrzeugen nochmals zu überprüfen, ob der Kuppelvorgang erfolgreich vollzogen wurde.
c) Das elektrische Kuppeln hat grundsätzlich bei ausgeschalteter Steuerung und abgezogenem Stromabnehmer zu erfolgen.
d) Erst nach erfolgreichem Kuppelvorgang sind die für die Fahrt mit der neuen Zugzusammenstellung erforderlichen Bedienhandlungen durchzuführen.
Betriebsanweisung Nr. 1
Bus31(X)/42, 62/70 – Zusätzliche Fahrzeugumläufe
Ab Montag, 05. Januar 2026, Betriebsbeginn
wird das interne Betriebskonzept der Kombilinien Bus31(X)/42 und Bus62/70 geändert.
Änderungen bei der Kombilinie Bus31(X)/42
Zukünftig werden die Linien Bus31, 31X und 42 in der Hauptverkehrszeit umlauftechnisch miteinander verknüpft. Dabei wird eine überschlagene Wende an der H Durlach Bahnhof (in Fahrtrichtung Durlacher Tor) eingefügt.
Während der Betriebszeiten der Linie Bus31X entfällt der direkte Übergang von der Linie Bus31 auf die Linie Bus42. Fahrzeuge von der Linie Bus42 gehen zunächst auf die Linie Bus31X und imAnschluss auf die Linie Bus31 über, ehe sie wieder auf die Linie Bus42 zurückwechseln.
Außerhalb der Betriebszeiten der Linie Bus31X bestehen dieselben Übergänge wie vor der Änderung. Durch die eingefügte überschlagene Wende an der h Durlach Bahnhof wird der Übergang von Bus31 auf Bus42 nur dann dem Fahrgast kommuniziert, wenn es keine überschlagene Wende gibt.
Die Wendezeiten im Übergang von Bus42 auf Bus31 an der H Durlach Bahnhof sowie an der H Waldstadt Zentrum bleiben unberührt.
Zur Stabilisierung der Ausgleichszeit an der H Durlacher Tor wurde die Abfahrt der Linie Bus42 an der h Durlach Bahnhof um zwei Minuten nach vorne verschoben.
Geänderter Betriebsablauf an der H Durlach Bahnhof
Sollte die Abfahrtsposition der Bus42 (Steig B) bei Ankunft noch belegt sein (z. B. bei überschlagener Wende), erfolgt der Ausstieg der Fahrgäste an Steig A direkt hinter der Halteposition der Linie Bus31 Richtung Waldstadt Zentrum. Das Vorziehen zum Abfahrtssteig B erfolgt erst nach Abfahrt des Vorkurses der Bus42 Richtung Durlacher Tor am selben Bussteig.
Änderungen bei der Kombilinie Bus62/70
Auf der Kombilinie Bus62/70 wird montags bis freitags während des 20-Minuten-Takts ein zusätzlicher Fahrzeugumlauf eingesetzt. Dabei wird die bisherige Wendezeit von vier Minuten an der H Hauptbahnhof (Vorplatz) um eine überschlagene Wende ergänzt. So entsteht eine Wendezeit von 24 Minuten. Die übrigen Wendezeiten bleiben unberührt.
Kurstafeln und Dienstpläne
Die Kurstafeln und Dienstpläne wurden entsprechend angepasst.
Auszug aus der BOStrab
§51 Abs. 12
Anlagen zur Steuerung von Weichen müssen so ausgestattet sein, dass Informationen über die Weichenlage an eine Lichtzeichenanlage des Straßenverkehrs übertragen werden können, wenn eine solche Übertragung infolge der Lage der Weiche in Betracht kommen kann.
Auszug aus der BOStrab
§ 47 Verhalten an Haltestellen
Die Einfahrt an Haltestellen hat mit verminderter Fahrgeschwindigkeit, entsprechend den Erfordernissen, zu erfolgen. Sie darf keinesfalls 40 km/h übersteigen.
Großräumige und stark frequentierte Haltestellen sind mit max. 20 km/h zu befahren.
Züge haben die für die betreffende Linie zutreffenden Haltestellen zu bedienen.
Das Durchfahren an einer Haltestelle ist möglich, wenn eindeutig erkennbar ist, dass keine Fahrgäste aus- oder einsteigen wollen. Dies darf nur mit max. 20 km/h erfolgen, so dass der Zug noch rechtzeitig an der Haltemarkierung zum Halten gebracht werden kann. Mit dem Fahrzeugtyp T4D-M ist die Durchfahrt an Haltestellen nicht erlaubt; es ist generell zu halten.
Das Durchfahren an Haltestellen unmittelbar vor einer eingeschalteten LSA ist darüber hinaus nur dann zulässig, wenn an dieser LSA das Signal Sol5 (Durchfahren erlaubt) angebracht ist. Anderenfalls ist auch bei „Frei“-zeigendem Signal anzuhalten.